{"id":84,"date":"2018-10-23T10:19:13","date_gmt":"2018-10-23T08:19:13","guid":{"rendered":"http:\/\/fv-gs-bingen.de\/cms\/?page_id=84"},"modified":"2019-02-06T21:24:32","modified_gmt":"2019-02-06T20:24:32","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fv-gs-bingen.de\/cms\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><b>Satzung<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/b><\/p>\n<p><b>\u00a71<br \/>\nName, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/b><\/p>\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen: \u201c<b>F\u00f6rderverein der Grundschule an der Burg Klopp Bingen e.V.<\/b>\u201d. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bingen am Rhein. 3. Der Gerichtsstand ist Bingen am Rhein und das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a72<br \/>\nZweck des Vereins<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/b><\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201cSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201d der Abgabeordnung. Er f\u00f6rdert die Grundschule an der Burg Klopp in Bingen und tr\u00e4gt dazu bei, dass sie die ihr gestellten Aufgaben in der Erziehungs- und Bildungsarbeit erf\u00fcllen kann. Der Verein dient der F\u00f6rderung von schulischen Projekten, die sowohl klassenbezogen als auch klassen\u00fcbergreifend sein k\u00f6nnen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen durch die Mitgliedsbeitr\u00e4ge, sowie durch Spenden, Sammelaktionen und andere Aktivit\u00e4ten erwirtschaftet werden. Die Bereitstellung von Geldmittel zur Erreichung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Ziele des Vereins beschr\u00e4nkt sich jedoch ausschlie\u00dflich auf solche Anschaffungen und Ma\u00dfnahmen, zu denen nicht der \u00f6ffentliche Tr\u00e4ger der Schule aufgrund der gesetzlich bestehenden Lehr- und Lernmittelfreiheit verpflichtet ist. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist unabh\u00e4ngig, \u00fcberparteilich und \u00fcberkonfessionell. S\u00e4mtliche Einnahmen sind zur Erf\u00fcllung des Vereinszwecks zu verwenden; Ansammlung von Verm\u00f6gen zu anderen Zwecken ist untersagt. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder d\u00fcrfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden. Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Grundschule an der Burg Klopp in Bingen.<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a73 Mitgliedschaft<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/b><\/p>\n<p>Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen sein: A. nat\u00fcrliche Personen, B. juristische Personen (Firmen, Vereine, K\u00f6rperschaften). Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung und deren Annahme durch den Vorstand erworben. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages sind dem Antragsteller die Gr\u00fcnde schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen Bescheid ist innerhalb von vier Wochen der Einspruch zul\u00e4ssig. \u00dcber den Einspruch entscheidet die n\u00e4chste Mitgliederversammlung<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod, durch Aufl\u00f6sung der juristischen Personen, durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung zum Ende eines Kalenderjahres bei vier Wochen K\u00fcndigungsfrist oder durch Ausschluss. Der Vorstand kann den Ausschluss eines Mitgliedes, das den Interessen des Vereins zuwiderhandelt, das Ansehen des Vereins gef\u00e4hrdet oder trotz zweimaliger Mahnung seiner Beitragspflicht nicht nachkommt, aussprechen.<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a74 Beitrag<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/b><\/p>\n<p>Der Mindestbeitrag betr\u00e4gt 12,00 Euro pro Jahr und pro Person. Der jeweilige Jahresbeitrag wird bei Eintritt sofort f\u00e4llig. Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind im Voraus zu entrichten. Eine \u00c4nderung des Mindestbeitrages wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a75<br \/>\nOrgane des Vereins<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/b><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind: A. die Mitgliederversammlung, B. der Vorstand<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a76<br \/>\nDie ordentliche Mitgliederversammlung<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/b><\/p>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im zweij\u00e4hrigen Abstand statt. Sie ist mit einer Frist von vierzehn Tagen und unter Angabe der Tagesordnung vom Vorstand schriftlich einzuberufen. Antr\u00e4ge zur Tagesordnung m\u00fcssen sp\u00e4testens sieben Tage vor der Sitzung schriftlich dem Vorstand eingereicht sein. Dringlichkeitsantr\u00e4ge, die sich aus dem Verlauf der Mitgliederversammlung ergeben, kann die Mitgliederversammlung mit 2\/3 Mehrheit zulassen. Der ordentlichen Mitgliederversammlung obliegt: A. Die Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes, B. die Entlastung des Vorstandes, C. Neuwahlen des Vorstandes, D. die Wahl von 2 Rechnungspr\u00fcfer\/innen, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen, E. Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge.<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a77 Abstimmung<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/b><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der (des) ersten Vorsitzenden Ausschlag. Bei Satzungs\u00e4nderungen ist eine 2\/3 Mehrheit der erschienen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Mitgliederversammlung ist <b>ohne <\/b>R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen. Sollte jedoch ein Mitglied geheime Abstimmung w\u00fcnschen, so muss geheim abgestimmt werden. Die gefassten Beschl\u00fcsse sind zu protokollieren und durch Protokollf\u00fchrer und 1. und 2. Vorsitzende(n) zu unterzeichnen.<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a78<br \/>\nAu\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/b><\/p>\n<p>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes einberufen. Der Vorstand ist zur Einberufung innerhalb von sieben Tagen verpflichtet, wenn wenigstens drei Vorstandsmitglieder oder wenigstens 1\/4 der stimmberechtigten Mitglieder dieses schriftlich beantragen und begr\u00fcndet haben. Kommt der Vorstand dem innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, kann der Schulleiter zu einer solchen Versammlung einladen. F\u00fcr die au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung gelten die Bestimmungen \u00fcber die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a79 Vorstand<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/b><\/p>\n<p>Der Vorstand setzt sich zusammen aus: A. 1. Vorsitzende(r) B. 2. Vorsitzende(r) C. Schatzmeister(in) D. 1. Schriftf\u00fchrer(in) E. 2. Schriftf\u00fchrer(in) F. Schulleiter(in) oder Vertretung G. Vorsitzende(r) des Schulelternbeirates oder Vertretung. Schulleiter(in) und der Vertreter des Schulelternbeirates sind geborene Mitglieder des Vorstandes mit beratender Funktion (ohne Stimmrecht) und werden zu jeder Vorstandssitzung eingeladen. Die \u00fcbrigen Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gew\u00e4hlt. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Gesch\u00e4fte werden vom Vorstand weitergef\u00fchrt, wenn eine Neuwahl nicht stattgefunden hat. Der Verein wird im Sinne des \u00a7 26 Abs. 2 BGB gerichtlich und au\u00dfergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten durch 1. und 2. Vorsitzende(n), jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis, vertreten. Dem 2. Vorsitzende(n) wird jedoch im Innenverh\u00e4ltnis zur Pflicht gemacht, von seiner Vertretungsbefugnis nur Gebrauch zu machen, wenn der (die) 1. Vorsitzende aus rechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden an der Vertretung des Vereins gehindert ist. Der Vorstand erledigt alle Vereinsaufgaben, soweit sie nicht satzungsgem\u00e4\u00df anderen Vereinsorganen vorbehalten sind, auf der Grundlage der Satzung, der Ordnung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann sich selbst eine Ordnung geben und die Gesch\u00e4ftsbereiche (mit Ausnahme des Schatzmeisters) intern festlegen. Sie werden mit 2\/3 Mehrheit beschlossen.<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 10 Haftung<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/b><\/p>\n<p>Der Verein haftet den Mitgliedern nicht beim Besuch von Veranstaltungen des Vereins f\u00fcr Personen- und Sachsch\u00e4den in den R\u00e4umen des jeweiligen Veranstalters bzw. der jeweiligen Veranstaltung.<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 11 Ordnungen<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/b><\/p>\n<p>Zur Durchf\u00fchrung der Satzung kann sich der Verein Ordnungen geben. Sie werden vom Vorstand mit 2\/3 Mehrheit beschlossen und sind f\u00fcr alle Mitglieder verbindlich.<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/b><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Zur Aufl\u00f6sung ist eine 3\/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins der Grundschule an der Burg Klopp in Bingen zu.<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p>Bingen am Rhein, den 11. April 2002<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung&nbsp; \u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr&nbsp; 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen: \u201cF\u00f6rderverein der Grundschule an der Burg Klopp Bingen e.V.\u201d. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bingen am Rhein. 3. 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